Zweitwohnungssteuer
Die Gemeinde Feldberg (Schwarzwald) erhebt eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer. Steuerschuldner ist, wer im Gemeindegebiet für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum innerhalb eines Kalenderjahres eine Zweitwohnung innehat.
- Zweitwohnungssteuersatzung (578 KB)
Kurtaxenpauschale
Inhaber einer Zweitwohnung entrichten unabhängig von Dauer und Häufigkeit eine pauschale Jahreskurtaxe. Die Höhe der Jahreskurtaxe können Sie aus der Kurtaxensatzung (681 KB) entnehmen.
- Kurtaxesatzung (681 KB)
Mit der Jahreskurkarte erhalten Sie freie Eintritte, Ermäßigungen und kostenlose Verleihangebote.
Das gesamte Angebot ist im Gästekarten-Flyer (492 KB) ersichtlich: