Zweitwohnungssteuer
Die Gemeinde Feldberg (Schwarzwald) erhebt eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer. Steuerschuldner ist, wer im Gemeindegebiet für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum innerhalb eines Kalenderjahres eine Zweitwohnung innehat.
- Zweitwohnungssteuersatzung (578 KB)
Kurtaxenpauschale
Inhaberinnen und Inhaber einer Zweitwohnung in Feldberg entrichten - unabhängig von Dauer und Häufigkeit - eine pauschale Jahreskurtaxe. Die Höhe der Jahreskurtaxe können Sie aus der Kurtaxensatzung (681 KB) entnehmen.
- Kurtaxesatzung (681 KB)
Mit der Jahreskurkarte profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen im gesamten Hochschwarzwald:
Freie Eintritte
Ermäßigungen bei Freizeitangeboten
Kostenlose Verleihmöglichkeiten
Eine Übersicht aller Leistungen und Vergünstigungen finden Sie direkt bei der Hochschwarzwald Tourismus GmbH: https://www.hochschwarzwald.de/service/kurtaxe/jahres-kurtaxe