Zweitwohnungssteuer

Die Gemeinde Feldberg (Schwarzwald) erhebt eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer. Steuerschuldner ist, wer im Gemeindegebiet für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum innerhalb eines Kalenderjahres eine Zweitwohnung innehat.

Kurtaxenpauschale

Inhaber einer Zweitwohnung entrichten unabhängig von Dauer und Häufigkeit eine pauschale Jahreskurtaxe. Die Höhe der Jahreskurtaxe können Sie aus der Kurtaxensatzung (681 KB) entnehmen.

Mit der Jahreskurkarte erhalten Sie freie Eintritte, Ermäßigungen und kostenlose Verleihangebote.
Das gesamte Angebot ist im Gästekarten-Flyer (492 KB) ersichtlich: