Zweitwohnungssteuer
Die Gemeinde Feldberg (Schwarzwald) erhebt eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer. Steuerschuldner ist, wer im Gemeindegebiet für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum innerhalb eines Kalenderjahres eine Zweitwohnung innehat.
- Anmeldung einer Zweitwohnung (20 KB)
Kurtaxenpauschale
Inhaber einer Zweitwohnung entrichten unabhängig von Dauer und Häufigkeit eine pauschale Jahreskurtaxe. Diese beträgt ab dem 01.01.2023 pro Erwachsener 72,- € und für Jugendliche (bis zur Vollendung des 16. Lenbensjahrs) 21.- €.
Kinder (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) erhalten die Jahreskurkarte kostenlos.
- Kurtaxesatzung vom 01.01.2023 (4,5 MB)
Mit der Jahreskurkarte erhalten Sie freie Eintritte, Ermäßigungen und kostenlose Verleihangebote.
Das gesamte Angebot ist im Gästekarten-Flyer (492 KB) ersichtlich: