Zweitwohnungssteuer

Die Gemeinde Feldberg (Schwarzwald) erhebt eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer. Steuerschuldner ist, wer im Gemeindegebiet für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum innerhalb eines Kalenderjahres eine Zweitwohnung innehat.

Kurtaxenpauschale

Inhaberinnen und Inhaber einer Zweitwohnung in Feldberg entrichten - unabhängig von Dauer und Häufigkeit - eine pauschale Jahreskurtaxe. Die Höhe der Jahreskurtaxe können Sie aus der Kurtaxensatzung (681 KB) entnehmen.

Mit der Jahreskurkarte profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen im gesamten Hochschwarzwald:
Freie Eintritte
Ermäßigungen bei Freizeitangeboten
Kostenlose Verleihmöglichkeiten
Eine Übersicht aller Leistungen und Vergünstigungen finden Sie direkt bei der Hochschwarzwald Tourismus GmbH: https://www.hochschwarzwald.de/service/kurtaxe/jahres-kurtaxe