Bekanntmachungen der Gemeinde Feldberg

Informationen zur Landtagswahl 2026: Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an politische Parteien und Wählergruppen

Am 22. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Im Vorfeld solcher Wahlen sieht das Gesetz die Weitergabe bestimmter Meldedaten für Zwecke der Wahlwerbung vor. Die Meldebehörde weist hiermit auf das bestehende Widerspruchsrecht hin.
Rechtliche Grundlage nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Melderegisterauskünfte über Gruppen von Wahlberechtigten an politische Parteien sind in § 50 Abs. 1 BMG ausdrücklich vorgesehen:
„Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Auskünfte erstrecken sich nur auf Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.“
Die Empfänger der Daten sind gesetzlich verpflichtet, diese ausschließlich für die Wahlwerbung zu nutzen und spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen oder zu vernichten.
Ihr Recht auf Widerspruch
Gemäß § 50 Abs. 5 BMG haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, der Weitergabe ihrer Daten an politische Parteien und Wählergruppen zu widersprechen.
Wichtige Hinweise:
Keine Begründung erforderlich: Der Widerspruch kann ohne Angabe von Gründen eingelegt werden.
Gültigkeit: Ein einmal eingelegter Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf dauerhaft und muss nicht vor jeder Wahl neu erklärt werden.
Frist: Um im Hinblick auf die Landtagswahl 2026 bereits bei der Erstellung des Wählerverzeichnisses berücksichtigt zu werden, sollte der Widerspruch bis spätestens 08. Januar 2026 bei der Gemeinde eingegangen sein.
Einreichung des Widerspruchs
Der Widerspruch kann formlos schriftlich eingereicht oder persönlich zur Niederschrift erklärt werden bei: Gemeinde Feldberg (Schwarzwald) - Kirchgasse 1 - 79868 Feldberg

Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)

Der Gemeinderat hat die vorliegende Satzung in seiner Sitzung vom 16.12.2025 beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsgebührenordnung vom 11.09.2001 außer Kraft. 

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung)

Der Gemeinderat hat die vorliegende Satzung in seiner Sitzung vom 02.12.2025 beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Alle aktuell gültigen Satzungen sind hier im Abschnitt "Satzungen" einsehbar.

Satzung über die Ratenzahlung und Stundung von Steuern, Gebühren und Abgaben (Raten- und Stundungssatzung)

Der Gemeinderat hat die vorliegende Satzung in seiner Sitzung vom 18.11.2025 beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Alle aktuell gültigen Satzungen sind hier im Abschnitt "Satzungen" einsehbar.

Stellplatz- und Gebührenordnung Wohnmobilstellplatz Feldberg (Schwarzwald)

Der Gemeinderat hat die vorliegende Gebührenordnung in seiner Sitzung vom 18.11.2025 beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Alle aktuell gültigen Satzungen und Ordnungen sind hier im Abschnitt "Satzungen" einsehbar.

Satzung über die Festsetzung der Gebühren auf öffentlichen Parkplätzen (Parkgebührensatzung)

Der Gemeinderat hat die vorliegende Satzung in seiner Sitzung vom 18.11.2025 beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig treten die 1. Änderungssatzung vom 21.01.2025 und die Parkgebührensatzung vom 18.10.2022 außer Kraft. Alle aktuell gültigen Satzungen sind hier im Abschnitt "Satzungen" einsehbar.

Satzung der Gemeinde Feldberg (Schwarzwald) über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS)

Der Gemeinderat hat die vorliegende Satzung in seiner Sitzung vom 21.10.2025 beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kurtaxesatzung vom 19.11.2024 außer Kraft. Alle aktuell gültigen Satzungen sind unter hier im Abschnitt "Satzungen" einsehbar.

Gebührensatzung für Kleineinleiter

Der Gemeinderat hat am 30.09.2025 die Gebührensatzung für Kleineinleiter beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Satzung von 2001 und tritt am 01.10.2025 in Kraft.

1. Änderungssatzung zur Abwassersatzung (AbwS) – Neue Abwassergebühren

Der Gemeinderat hat am 30.09.2025 eine Änderung der Abwassersatzung beschlossen. Die geänderte Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Haushaltssatzung der Gemeinde Feldberg (Schwarzwald) für das Haushaltsjahr 2025

Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Feldbergtouristik für das Wirtschaftsjahr 2024/2025