Informationen zur Bundestagswahl für im Ausland lebende Deutsche (Auslandsdeutsche)

Im Ausland lebende Deutsche werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie daher vor der Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bei der zuständigen Gemeinde (Wegzugsgemeinde/letzter Hauptwohnsitz) in Deutschland bis 2. Februar 2025 eingegangen sein.

Weitere Informationen für Auslandsdeutsche sowie das Antragsformular sind auf der Seite der Bundeswahlleiterin abrufbar: Informationen der Bundeswahlleiterin